
Die Stadt Neuss ist gesetzlich dazu verpflichtet, obdachlosen Menschen, die sich zumindest vorübergehend in Neuss aufhalten, Ausweisdokumente auszustellen. Erst mit einem Personalausweis erhalten die Menschen Zugang zur Sozialhilfe, zu Wohnungen oder Arbeitsplätzen. Deshalb kommt dem Bürgeramt eine entscheidende Schlüsselrolle in der Wohnungsnothilfe zu.